7.4.2015 (€) – Eine Frau bezog nach der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld. Als sie den Karriereknick für eine Fortbildung nutzen wollte und sich für ein Studium einschrieb, stritt sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit darüber, für wie lange das Arbeitslosengeld gezahlt werden muss.
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