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Der Ehepartner als Minijobber im Vermittlerbüro

1.8.2013 (€) – PRAXISWISSEN: Zur Unterstützung im Betrieb können auch die Lebenspartner von Versicherungsvertretern oder -maklern als geringfügig Beschäftigte Einsatz finden. Vor deren Einstellung sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

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