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Datenschutz in letzter Minute

22.5.2018 – Das neue Recht ist in aller Munde. Aber noch längst nicht alle Unternehmer haben schon die daraus erwachsenden Pflichten erledigt. Das Dossier „Datenschutz-Grundverordnung für Versicherungsvermittler“ zeigt Praktikern auf, was zu tun ist.

Bereits seit Mai 2016 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (VersicherungsJournal 20.12.2016). Sie stellt den Datenschutz in der Gemeinschaft auf eine neue Grundlage und gilt auch in Deutschland, ohne dass dazu ein nationales Gesetz verabschiedet werden musste.

Somit müssen alle Unternehmen die neuen Vorschriften bis zum Ende der zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 implementiert haben. Davon waren einen Monat vor dem Ablauf dieser Frist noch viele Betroffene weit entfernt (VersicherungsJournal 20.4.2018).

DSGVO im Vermittlerbetrieb

Das gilt auch für Versicherungsvermittler, die als Hüter besonders sensibler Informationen wie der persönlichen Daten ihrer Kunden besondere Verantwortung tragen (VersicherungsJournal 12.2.2018).

Die Zurückhaltung ist verständlich, denn das Anwenden der DSGVO bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, dem zunächst kein ins Auge fallender unmittelbarer wirtschaftlicher Nutzen gegenübersteht.

Direkter Vorteil ist zunächst nur, dass ein gesetzeskonformes Verhalten vor den angedrohten Bußgeldern und möglichen Abmahnungen von Mitbewerbern schützt. Hinzu kommt, dass die Verordnung dazu zwingt, Teile der Betriebsabläufe zu strukturieren und zu dokumentieren. Das kann dabei helfen, die Organisation zu optimieren.

Neues Dossier

Um die Anwendung der DSGVO zu erleichtern, hat Rechtsanwalt Kai. B. Vleugels in einem Dossier praxisgerecht zusammengefasst, was für Vermittler mit den neuen Auflagen verbunden ist. Das Werk richtet sich an selbstständige Versicherungsvertreter oder Makler im Sinne von § 34d GewO und sonstige Finanzdienstleistungs-Vermittler.

Die datenschutzrechtlichen To-dos sind bis auf inhaltlich individuell verschiedene Verarbeitungsvorgänge grundsätzlich die gleichen; egal, ob ein Finanzdienstleister als Makler, Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeits-Vermittler, Mehrfachagent oder Honorarberater tätig ist.

Die Analyse konzentriert sich auf solche Stichworte wie neue Regeln in der Beratung, Weiterbildung sowie Zielmärkte für Versicherer und Vermittler. Das Ganze wurde in die aktuelle Rechtslage eingebettet. Ergänzt wird das Dossier durch mehrere Checklisten und Musterformulare, die die praktische Umsetzung anleiten und als Vorlagen genutzt werden können.

Inhalt und Zugang

Das Dossier behandelt unter anderem folgende Aspekte:

Dossier DSGVO (Bild: VersicherungsJournal)
  • Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, Verbot mit Erlaubnisvorbehalt,
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • neuer Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften,
  • Verzeichnis von Verarbeitungs-Tätigkeiten,
  • Hinweise zur Befüllung des Musterverzeichnisses von für Verarbeitungs-Tätigkeiten Verantwortlichen,
  • technische und organisatorische Maßnahmen,
  • Betroffenenrechte,
  • Informationspflicht bei der Datenerhebung,
  • Hinweise für Vermittler, die Internetseiten betreiben,
  • Auftragsverarbeitung,
  • Verpflichtung von Mitarbeitern auf die Vertraulichkeit und deren Unterrichtung über das neue Datenschutzrecht,
  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen.

Das vollständige 39-seitige Dossier „Datenschutz-Grundverordnung für Versicherungsvermittler – Neue Pflichten in der Praxis erledigen: Wie man dabei teuren Ärger vermeidet, Zeit spart und das Kundenvertrauen erhöht“ steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals als PDF-Datei zum Herunterladen kostenlos zur Verfügung.

Das gilt auch für jene, die jetzt erst das Abonnement abschließen. Nicht-Abonnenten können das Dossier als E-Paper im PDF-Format für 9,90 Euro einschließlich Mehrwertsteuer online bestellen.

 
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