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Bei Raubkopien von Schulungsvideo droht Vertragsstrafe

8.1.2001 (€) – Wer sich von Versicherungsunternehmen oder Vertriebsgesellschaften Schulungsvideos ausleiht, sollte sich vorher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dort insbesondere die Regelungen zum Urheberrecht ansehen. Raubkopien sind keinesfalls erlaubt.

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