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Anspruch auf Teilzeitarbeit und die Konsequenzen

14.12.2000 (€) – Ab 1. Januar 2001 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit: Wer von den Angestellten also verkürzt arbeiten will, darf dies. Das hat Konsequenzen für Arbeitgeber.

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