Die Uhr tickt für Finanzanlagenvermittler

20.6.2013 (€) – Für Finanzanlagenvermittler, die noch keine Erlaubnis nach dem neuen § 34f GewO vorweisen können, wird die Zeit so langsam knapp. Denn am 1. Juli endet die Übergangsfrist. Neueste DIHK-Zahlen zeigen, dass die Registrierung so langsam in Schwung kommt.

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