Bundesrat lässt Aufsicht der Finanzanlagenvermittler offen

28.11.2011 – Die Länderkammer hat das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt. Damit ist klar, welche Behörde die unabhängigen Finanzanlagenvermittler definitiv nicht beaufsichtigen wird. Offen bleibt, wer für die Erlaubnis und Aufsicht zuständig wird. Berufseinsteigern droht Verzögerung durch ungeklärte Sachkundeprüfung.

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