Wenn ein Bürobetrieb zum Bordell wird

5.10.2012 (€) – Ein Gebäudeversicherer hatte wegen einer nicht angezeigten, beabsichtigten Nutzungsänderung den Versicherungsvertrag fristlos gekündigt. Der Versicherte zog daraufhin vor Gericht. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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