Wenn der Dieb zum Vandalen wird

20.7.2006 (€) – Wenn Teile eines Fahrzeuges entwendet werden, kann der Schaden am Fahrzeug höher sein, als der Wert des entwendeten Gegenstandes. In welchem Umfang die Teilkasko leisten muss, hat jetzt der BGH klar gemacht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Diebstahl · Kfz-Versicherung · Regulierung
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