Wann eine Unfallversicherung Sinn macht

6.3.2015 – Die Unfallversicherung ist bei den Anbietern gern gesehen, gehört sie doch zu den wenigen Sparten, die regelmäßig viel Gewinn abwirft. Bei der Absicherung der Arbeitskraft hat sie für den Kunden aber Schwächen. Das neue VersicherungsJournal Extrablatt gibt Hilfestellungen dazu, wann eine Unfallversicherung Sinn macht, wie Vermittler Haftungsrisiken mindern, welche Deckungsumfänge und Bedingungen am Markt erhältlich und wie sie zu bewerten sind.

Das VersicherungsJournal Extrablatt stellt in seiner neuen Ausgabe die Thematik Unfallversicherung in den Mittelpunkt. In Heft 1|2015 geht Michael Salzburg der Frage nach: „Kann ich einem Kunden ohne Weiteres eine Unfallversicherung vermitteln oder muss ich ihn auf andere Absicherungs-Möglichkeiten für sein Risiko hinweisen, und welche wären das gegebenenfalls?“

Der geschäftsführender Gesellschafter der Maklerfirma Friedels Fairsicherungsbüro Langer & Salzburg GmbH benennt die Argumente dafür, wann die Vermittlung einer Unfallversicherung sinnvoll und angemessen sein kann.

Kunterbunte Tarifwelt

Journalistin Rita Lansch gibt einen Überblick über die im Markt erhältlichen Tarife und ihre Bewertung durch die wichtigsten Ratingagenturen. Sie zeigt zudem, was neu ist an AUB 2014, den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Für die Entschädigungsleistung sind die Gliedertaxe und die Progressionskurve die wichtigsten Stellschrauben. Anhand von Beispielen erklärt Produktspezialist Thomas Stoiber von der Innosystems GmbH das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren. Sein Ergebnis: Eine verbesserte Gliedertaxe und steile Progressionskurve sind nicht billig, zahlen sich im Leistungsfall aber aus.

Beratung von Nöten

VersicherungsJournal Extrablatt 1|2015

Fachanwalt Arno Schubach von der Kanzlei Johannsen Rechtsanwälte mahnt in seinem Beitrag: „Ein Standardprodukt ist auch die private Unfallversicherung schon lange nicht mehr. Sie ist vielmehr ein durchaus komplexes Versicherungsprodukt, das der Versicherungsnehmer in der Regel nicht ohne eingehende Beratung verstehen und beurteilen kann. Und genau dies muss auch hinreichend im Beratungsprotokoll zu Ausdruck kommen.“

Welche Fallstricke lauern, macht Schubach an Beispielen klar. Zudem geht er auf die Praxis der Beratungsprotokolle ein.

Beiträge zu Fach- und Praxiswissen

Wie immer, gibt es dank Eva-Bettina Ullrich die Gelegenheit, das eigene Wissen zu überprüfen.

Sie hat aus den schriftliche Prüfungen zum „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ Fragen zur Unfallversicherung zusammengestellt, die auf Veröffentlichungen der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH basieren.

Und ebenso traditionsgemäß werden die Ergebnisse der Leserumfrage zur Unfallversicherung detailliert vorgestellt (VersicherungsJournal 16.2.2015).

Und so kommt das Extrablatt zu Ihnen

Dies sind einige der Themen des VersicherungsJournal Extrablatts 1/2015, das Sie bis zum 15. März für den Inlandsbezug kostenlos online bestellen können. Wer das Heft bereits abonniert hat, bekommt auch diese Ausgabe automatisch zugesandt. Ab dem 30. März steht es zudem im Internet zum Herunterladen bereit.

Bezieher des Premium-Abonnements werden bevorzugt bedient und erhalten den Zugriff auf die neuen Ausgaben im PDF-Format rund eine Woche früher.

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Beratungsprotokoll · Private Unfallversicherung
 
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