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Unfallversicherung lehnt Schaden durch Vergesslichkeit ab

18.9.2014 (€) – Die ehrenamtliche Begleitung von Klassenfahrt durch Eltern ist zwar gesetzlich versichert. Dennoch konnte eine verunglückte Mutter ihre Ansprüche gegen die Unfallkasse auch vor Gericht nicht durchsetzen, denn auf die Umstände kam es hier an.

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