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Überbrückungshilfe für Hinterbliebene

24.3.2017 (€) – PRAXISWISSEN: Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter, so hat der hinterbliebene Ehepartner unter Umständen Anspruch auf eine Art Übergangszahlung im Rahmen des sogenannten „Sterbevierteljahres“. Wie hoch diese Zahlung ist und was es dabei zu beachten gibt.

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