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Teure Arztbesuche im Spanienurlaub

11.6.2013 – Wer in Spanien medizinische Versorgung benötigt, erhält unter Umständen trotz Europäischer Krankenversicherungs-Karte eine Privatrechnung: Bei der EU-Kommission gingen wiederholt Beschwerden ein, dass öffentliche Krankenhäuser stattdessen Vorkasse verlangen.

Die EU-Kommission hat mehrfach Beschwerden zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien erhalten. Demnach erkennen verschiedene Krankenhäuser die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK) nicht an. Vorrangig seien touristische Regionen betroffen.

„Die Kommission ist besorgt darüber, dass Spanien womöglich seiner EU-rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt, Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die sich vorübergehend in Spanien aufhalten, im medizinischen Notfall die gleiche Versorgung zukommen zu lassen, die auch spanische Staatsangehörige im öffentlichen Gesundheitssystem beanspruchen können“, heißt es aus Brüssel.

Nur private Behandlungen

Statt die EKVK zu akzeptieren, würden eine Auslandsreisekranken-Versicherung, das Vorlegen einer Kreditkarte oder Bargeld verlangt, obwohl die Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien in der Regel kostenlos sind.

In mehreren Fällen haben EU-Bürger laut Kommission jedoch die falsche Auskunft erhalten, dass ihre EKVK nicht gültig sei, wenn sie eine Reiseversicherung abgeschlossen hätten. „Andere Patienten dachten, sie seien auf der Grundlage ihrer EKVK behandelt worden, fanden jedoch später heraus, dass die Behandlung dem Auslandsreise-Versicherer in Rechnung gestellt worden war“, so die Kommission weiter.

Die Folge: Durch das Verhalten dieser Krankenhäuser wurde den Inhabern der EKVK die öffentliche Gesundheitsversorgung zu den gleichen Bedingungen wie spanischen Staatsangehörigen verweigert. Sie erhielten anstelle dessen private Behandlungen. „Die höheren Kosten einer solchen privaten Behandlung werden an die Versicherungs-Unternehmen weitergegeben oder immer häufiger den Patienten direkt in Rechnung gestellt“, so die Kommission.

Aus einem Spiegel-Online-Bericht geht hervor, dass auch die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG in den letzten drei Jahren steigende Anrufzahlen von Reisenden registriere, die oft mehrere tausend Euro für ärztliche Behandlungen vorstrecken sollten. In einem Merkblatt für Spanienreisende erklärt der ADAC deshalb: „Seit einiger Zeit versuchen bestimmte öffentliche Krankenhäuser, deutlich höhere als die üblichen Honorare zu erzielen.“

EU-Kommission verlangt Auskunft

Die EU-Kommission informierte jetzt die Öffentlichkeit, sie stehe zu diesem Thema bereits seit 2010 mit den spanischen Behörden in Kontakt. Diese hätten auch Maßnahmen zur Beseitigung des Problems rückgemeldet. Allerdings erhalte die EU-Kommission nach wie vor Beschwerden.

Aus diesem Grund hat sie nun ein Auskunftsersuchen an Spanien gerichtet. Formal ergeht es als „Aufforderungsschreiben“. Das ist die erste Stufe des EU-Vertragsverletzungs-Verfahrens. Spanien muss binnen zwei Monaten antworten.

Können die Beschwerden vorgerichtlich nicht geklärt werden, kann das Verfahren bis zur Anrufung des Europäische Gerichtshofes (EuGH) reichen.

Die Tücken der EVKV

Die EKVK wurde bereits 2004 eingeführt. Sie ist bei den neueren Versichertenkarten und auf der elektronischen Gesundheitskarte auf der Rückseite integriert.

Die Karte bestätigt, dass der Inhaber während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Anspruch auf medizinische Notfallhilfe hat. Die medizinische Behandlung muss zu denselben Bedingungen und Kosten durchgeführt werden wie bei Staatsbürgern des Aufenthaltsstaates. In Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei wird nach wie vor ein Auslandreisekranken-Schein benötigt.

Die entstehenden Eigenanteile, Leistungen oder Zuzahlungen können unabhängig davon starke Abweichungen zu den adäquaten, in Deutschland geltenden Regelungen aufweisen.

Eingeschränkter Zugang zum Gesundheitswesen

Das Gesundheitssystem in Spanien ist verstaatlicht. Patienten können zwischen einem Gesundheitszentrum (Centro de Salud) und ambulant tätigen Ärzten wählen. Schließungen von Gesundheitszentren, vor allem in ländlichen Regionen, sind aufgrund der Finanzkrise aktuell immer wieder Bestandteil der politischen Diskussion.

Die Zugangswege zu ärztlicher Behandlung im spanischen Gesundheitssystem sind in Notfällen wie bei Akutbehandlungen beschränkt, wie Omer Dotou, Leiter der Abteilung Internationales Personalmanagement und Auslandsberatungsstelle bei der BDAE Gruppe, dem VersicherungsJournal bestätigt.

Wartezeiten zwischen zwei und sechs Stunden sowie bei Überweisung zu Fachärzten von zwei bis drei Monaten führen dazu, dass deutsche Patienten lieber Privatärzte aufsuchen. Hinzu kommt die häufig vorhandene Sprachbarriere, die eine Verständigung erschwert. Deutsche, insbesondere Rentner, gelten als anspruchsvoll und empfinden die Qualität im spanischen Gesundheitswesen gern als mangelhaft, wie Dotou weiter beschreibt.

Jedoch sei die Qualität der ärztlichen Leistungen durchaus gut und mit dem Standard in Deutschland gleichzusetzen, erklärte er dem VersicherungsJournal. Problematischer ist laut Dotou das Abrechnungsverfahren zu sehen. Die Gesundheitskarte wird nach Schätzungen des BDAE zu etwa 80 Prozent in Spanien nicht anerkannt.

GDV empfiehlt Auslandsreiseschutz

Der GDV hat auch nach Einführung der EVKV den Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung weiter empfohlen, zumal außerhalb Europas nur Versicherungsschutz in Ländern mit einem Sozialversicherungs-Abkommen wie Marokko besteht.

Apps zur Europäischen Krankenversicherungskarte (Bild: EU-Kommission)
Apps zur Europäischen Krankenversicherungskarte
(Bild: EU-Kommission)

Darüber hinaus kommt die Auslandsreise-Versicherung für die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes auf, die anderweitig auch innerhalb Europas nicht gedeckt sind (VersicherungsJournal 8.7.2009).

Die EU-Kommission weist in ihrem Internetauftritt darauf hin, dass die EVKV eine Auslandsreisekranken-Versicherung nicht ersetzt.

Smartphone-Apps zur EKVK

Zur EKVK stehen Apps für die Betriebssysteme IOS, Android und Windows Phone zur Verfügung. Die Anwendung bietet allgemeine Informationen über die Karte, Notrufnummern sowie eine Liste zu abgedeckten Behandlungen und Kosten.

Weiter sind Details abrufbar, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App ist in 24 Sprachen erhältlich, und es kann zwischen den Sprachen gewechselt werden.

Auszüge aus dem am 6. Juni 2013 erschienene Dossier

Dieser Artikel basiert auf Auszügen aus dem letzte Woche im Verlag VersicherungsJournal erschienenen Dossier „Wenn es privat Versicherte ins Ausland zieht – Leistungen und Bedingungen deutscher Anbieter zur privaten Krankenversicherung“.

Der Umzug ins außereuropäische Ausland hat für manche PKV-Kunden den Wegfall ihrer Krankenversicherung zur Folge, wie das Dossier zeigt. Exemplarisch wird darin auch die Situation eines deutschen Rentners in Spanien dargestellt, ein Vergleich zu den Regelungen im gesetzlichen Krankenversicherungs-System gezogen und zum Beispiel auf die Besonderheiten der EVKV eingegangen.

Lesetipp:

Das Dossier „Wenn es privat Versicherte ins Ausland zieht – Leistungen und Bedingungen deutscher Anbieter zur privaten Krankenversicherung“ hat 32 Seiten im Format DIN A4 und wird als E-Book im PDF-Format (1,6 MB) angeboten.

Die Untersuchung steht den Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. Wer noch kein Premium-Abonnement besitzt und sich jetzt zum Premium-Abonnent anmeldet, erhält das Dossiers ebenfalls kostenlos.

Alternativ kann das Dossier für 9,90 Euro einschließlich Mehrwertsteuer zur persönlichen Nutzung erworben werden. Zum Bestellformular geht es hier.

Stefanie Steible

 
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