Schwerer Unfall beim Hochschulsport

26.5.2017 (€) – Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Studierende, die an einem Sportwettbewerb einer Universität teilnehmen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Bundessozialgericht · Dienstunfall · Gesetzliche Unfallversicherung
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