Rechtsstreit um Quotelung

12.7.2010 – Nach einem Autodiebstahl stellte sich heraus, dass ein Versicherter seinen Fahrzeugschein im Auto liegengelassen hatte. Als der Kaskoversicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit um die Hälfte kürzte, zog der Versicherte vor Gericht.

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