Medizinisch notwendige Lebenserhaltung

30.7.2010 (€) - Ein privat Krankenversicherter musste nach einem Sturz auf Dauer künstlich beatmet werden. Sein Versicherer war jedoch der Meinung, dass die laufende Überwachung Sache der Pflegeversicherung ist. Wie das Gericht in dieser überaus teuren Frage entschied.

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