In der bAV werden Unisex-Tarife kein Muss

13.1.2012 – Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung darauf verwiesen, dass das Urteil über geschlechtsspezifische Tarife sich nicht auf die betriebliche Altersversorgung bezieht. Fachleute sind aber skeptisch, ob die bAV außen vor bleibt, und erwarten andere Lösungen.

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