7.6.2017 (€) – Nachdem der Lack seines Fahrzeugs durch Unbekannte zerkratzt worden war, wollte ein Mann seinen Vollkaskoversicherer in Anspruch nehmen. Weil ihm beim Ausfüllen der Schadenanzeige erhebliche Fehler unterliefen, berief sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit. Der Fall landete daher vor Gericht.
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