Der GGF bleibt fast gänzlich ungekürzt

9.8.2007 (€) – Die Febs Consulting GmbH hat jetzt erläutert, wie die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) aussieht, die betrieblich nach § 3 Nr. 63 EStG vorsorgen.

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