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Der Briefträger, der Hund und die Berufsgenossenschaft

21.11.2013 (€) – Ein Arbeitssuchender war während eines unbezahlten Probearbeits-Verhältnisses schwer verunfallt. Als der gesetzliche Unfallversicherungs-Träger die Anerkennung als Arbeitsunfall verweigerte, ging der Fall bis vor das Bundessozialgericht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Gesetzliche Unfallversicherung · Motivation · Sozialhilfe
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