Damit die Vollkasko wieder Sinn macht

24.6.2005 (€) – Wenn Autofahrer sich nach einer heruntergefallenen Zigarette oder ihrem Handy bücken, bewertet die Rechtsprechung das meist als grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherer sind dann von der Leistung befreit. Einige Versicherer bieten nun einen Ausweg.

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