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BGH bremst Mietwagenkosten von Unfallopfern

22.6.2005 (€) – Nur im Ausnahmefall müssen Kfz-Haftpflichtversicherer an die Unfallgegner Mitwagenkosten nach dem teuren „Unfallersatztarif“ erstatten, entschied der Bundesgerichtshof.

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