27.3.2015 – Betroffene Angehörige des Flugzeugabsturzes in den französischen Alpen werden nach dem Montrealer Übereinkommen entschädigt. Danach muss die Fluglinie bis zu einer Schadenhöhe von rund 143.000 Euro pro Opfer unabhängig von einem Verschulden haften. Für höhere Schäden haftet sie in unbegrenzter Höhe.
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