18.8.2017 – Resturlaubstage sind auch bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Höhe zu entschädigen, wie sie erworben wurden. Dadurch kann der beabsichtigte Übergang von einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung in einen 450-Euro-Minjob zunächst ausgeschlossen sein.
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