13.7.2017 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Versicherer Generali verklagt. Der VZBV bemängeln eine Klausel in den Sofortrentenverträgen des Versicherers. Diese sei unzulässig und benachteilige die Hinterbliebenen der Versicherungsnehmer. Der Lebensversicherer hält die Klage für unbegründet.
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