17.2.2017 – Die GKV-Versicherten sollen künftig besser mit Heil- und Hilfsmitteln wie Prothesen, Rollstühlen, Brillen oder Hörgeräten versorgt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine gesetzliche Neuregelung, die unter anderem den Versicherten Wahlmöglichkeiten bei zuzahlungsfreien Mitteln einräumt.
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