14.2.2017 – Sie lernen es offenbar nicht: Selbst in jüngere Wohnimmobilienkredit-Verträge diverser Banken und Bausparkassen haben sich formale Fehler eingeschlichen. Damit haben Besitzer von Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2016 einen neuen Widerrufsjoker in der Hand.
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