Bezugsrecht LV: Wie der Vertragswert nachträglich vereinnahmt werden kann

18.8.2016 – Wie kann das unwiderruflichen Bezugsrecht durch Widerruf der Lebensversicherung beseitigt werden? Welche Möglichkeiten Erben oder Insolvenzverwalter haben, um den Vertragswert nachträglich vereinnahmen können, erklären Dr. Johannes Fiala und Peter Schramm.

 
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