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Maklerinitiierter Wechsel des PKV-Tarifs: Verbotene Rechtsberatung?

29.7.2016 – Ein Makler, der für den Kunden gegen Honorar Einsparmöglichkeiten durch Tarifwechsel beim Krankenversicherer recherchiert, soll nach Ansicht eines Landgerichts keine Maklerleistung erbringen. Es handele sich um eine Anwälten vorbehaltene Rechtsdienstleistung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Versicherungsvertragsgesetz · Zinsen
 
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