29.7.2016 – Ein Makler, der für den Kunden gegen Honorar Einsparmöglichkeiten durch Tarifwechsel beim Krankenversicherer recherchiert, soll nach Ansicht eines Landgerichts keine Maklerleistung erbringen. Es handele sich um eine Anwälten vorbehaltene Rechtsdienstleistung.
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