18.5.2016 – Alternative Vergütungsmodelle werden nicht nur aufseiten der Politik diskutiert. Auch die Maklerschaft beschäftigt sich mit den bereits bestehenden Möglichkeiten, Leistungen gegen Honorar anzubieten. Doch Vorsicht: Makler dürfen längst nicht alle Leistungen in die Honorarvereinbarungen aufnehmen.
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