4.2.2016 – Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gelten schon lange als Türöffner für eine umfassende Beratung in Versicherungsangelegenheiten. Vermittler sollten aber auch eine Antwort auf die Frage „Was wird mit meinen Kindern im Fall des Falles?“ haben. Die Lösung: eine Sorgerechtsverfügung.
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