2.9.2015 – Seit dem 1. Januar 2015 müssen Lebensversicherer die Effektivkosten angeben. Leider teilte der Gesetzgeber nicht mit, wie die Kennzahl berechnet werden soll. Über die Folgen machte sich in seinem Gastbeitrag Klaus Morgenstern Gedanken, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
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