7.7.2015 – Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Versicherer mit Sitz in Aachen sinngemäß untersagt, in Schreiben an Kunden unter der Rubrik „Es betreut Sie:“ den Berater des eigenen Allfinanzvertriebes zu benennen, wenn der Kunde einen Vertrag mit einem Makler geschlossen hat.
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