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So beteiligen Sie den Staat an den Pflegekosten

20.4.2015 – Was passiert mit den eigenen Eltern, wenn sie ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können? Der Gesetzgeber sagt: Auch Kinder müssen für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Das können sie steuerlich geltend machen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesundheitsreform · Pflegeversicherung · Rente · Senioren · Steuern
 
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