20.3.2015 – Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat die Klage eines Anlegers gegen einen ehemaligen Vermittler des Haftungsdachs der Infinus zurückgewiesen. Das teilt die Münchener Kanzlei Peres & Partner mit, die den beklagten Vermittler vertrat.
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