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Die Vertretung des Maklers bei Urlaub und im Krankheitsfall

19.3.2015 – Möchte ein Makler in den wohlverdienten Urlaub oder wird plötzlich krank, braucht er eine Vertretung. Einfachste Lösung: Mitarbeiter übernehmen die Aufgaben des Maklers. Gefährlich kann es werden, wenn ein Maklerkollege einspringt. Denn bei Falschberatung ist der Makler ebenfalls in der Haftung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Datenschutz · Mitarbeiter · Versicherungsvertragsgesetz
 
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