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Riester-Kleinstrente: Der Staat gibt, der Staat nimmt

27.11.2014 – Kommt bei Riester-Verträgen eine sehr kleine Rente heraus, gilt: Man kann sich alles auf einmal auszahlen lassen, muss aber auch die gesamte Summe versteuern. Ein Pensionär will das nicht hinnehmen – und telefoniert mit Walter Riester.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente · Riester · Senioren · Steuern · Verbraucherschutz · Zinsen
 
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