18.9.2014 – Ende 2014 endet die Übergangsfrist für Finanzanlagenvermittler. Ohne Sachkundenachweis dürfen keine offenen und geschlossenen Investmentvermögen mehr vermittelt werden. Wer erst 2015 die 34f-Erlaubnis beantragt, muss mehr Zeit und Geld investieren.
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