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Versicherung will für Brand-Opfer nicht zahlen

20.5.2012 – Unter Hinweis auf falsche Angaben der Versicherungsnehmer bei der Vertragsunterzeichnung verweigert der Versicherer die Leistung und kündigt die Gebäudepolice eines Ehepaares aus Sachsen, deren Haus abgebrannt war.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit · Senioren · Versicherungsombudsmann
 
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