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Wer haftet bei Sturz im dunklen Kinosaal?

1.11.2004 (€) – Wer bei laufender Vorführung den Kinosaal verlässt, dem droht im Dunkeln eine erhöhte Verletzungs-Gefahr. Mitunter gilt auch eine verminderte Haftung des Betreibers.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Personal · Schmerzensgeld · Vertretervertrag
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