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Was heißt eigentlich „rechtzeitig“?

28.4.2008 (€) – Unklare Rechtsbegriffe im neuen VVG lassen Raum für Interpretationen. Einige davon hatte eine Fachtagung zum Thema, auf der auch das neue Widerrufsrecht kontrovers diskutiert wurde.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Versicherungsvertragsgesetz
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