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Einparken will gelernt sein

3.9.2014 (€) – Ein tiefergelegtes Fahrzeug zu besitzen, ist für manche das Nonplusultra. Schlecht nur, wenn man dessen Höhe falsch einschätzt. Das belegt ein vor dem Bundesgerichtshof verhandelter Fall.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Verkehrssicherungspflicht
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