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DDR-Zeit in Privatwirtschaft rechnet für Betriebsrente mit

12.1.2001 (€) – Beschäftigte der Wirtschaft in der früheren DDR können bei Übernahme ihrer Firma Ansprüche auf Betriebsrente geltend machen, wenn die neue Firma Versorgungszusagen macht. Dabei zählen die DDR-Zeiten in der übernommenen Firma mit.

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