Cash Life setzt auf den Verordnungsweg

5.7.2007 (€) – Im jetzt vorliegenden VVG-Gesetzentwurf ist keine Hinweispflicht auf den Lebensversicherungs-Zweitmarkt enthalten. Aber die Anbieter sehen noch Chancen dafür.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Storno · Strategie · Versicherungsvertragsgesetz · Zweitmarkt
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