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Ausweis der Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven reicht nicht

13.6.2016 (€) – Die Bafin hat ihre Anforderungen an die jährlichen Standmitteilungen bei überschussberechtigten Lebensversicherungs-Verträgen klar definiert. Nach Einschätzung des GDV hat dies kaum Auswirkungen.

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