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Auf der Fahndungsliste: Keine Freude am neuen Gebrauchten

19.1.2017 (€) – Weil ein von ihm gekaufter Gebrauchtwagen zur Fahndung ausgeschrieben war, konnte ihn der Käufer längere Zeit nicht zulassen. Als er deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, gab es Streit. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Diebstahl
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