Drei typische Fehler in Stellenanzeigen

Vor Besetzung einer Stelle im Unternehmen, wird gern regionaler Presse oder in Internetjobbörsen eine Stellenanzeige geschaltet und anschließend die Vorstellungsrunde gestartet. Zeigt kein Bewerber die erforderlichen Qualitäten, wird wieder inseriert.

Allerdings gibt es drei häufige Fehler in Texten, die regelmäßig in Jobinseraten auftauchen.

Die drei Zeitungstexte sind Beispiele für einen Verstoß gegen das AGG. In dem ersten Fall wird nur eine Frau gesucht (Geschlecht) und sie soll unter 35 Jahre alt (Alter) sein.

Im zweiten Beispiel ist zwar keine direkte Altersbeschränkung angegeben, aber die Wörter „jung“ und „dynamisch“ könnten ältere Arbeitnehmer von einer Bewerbung abhalten. Zum Selbstschutz sollte man daher auf diese Wortwahl verzichten.

In der dritten Anzeige wird nur ein Mitarbeiter (also ein Mann) gesucht, der mindestens 23 Jahre jung sein soll. Die Anzeige verstößt damit in zwei Punkten gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Es gibt zwar Ausnahmeregelungen zum Alter und zum Geschlecht, in der Versicherungswirtschaft sind diese jedoch nicht anwendbar.

Hinweis

Kontrollieren Sie den Anzeigentext, bevor er veröffentlicht wird. Sie haften für einen Verstoß selbst dann, wenn ein Dritter den Text für Sie erstellt hat. Wer sich der Hilfe anderer Personen oder Firmen bedient, haftet für deren Fehler.

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