31.5.2012 – Dieses Urteil wird gewiss auch wieder Diskussionen anfeuern, die sich mit der Kündigung von Versicherungsverträgen durch Kunden beziehungsweise Versicherungsmakler per Mail befassen.
Entscheidend dürfte auch dabei sein, dass wirklich erkennbar ist, dass die Erklärung vom Kunden oder dem bevollmächtigten Makler abgegeben wurde. Das erscheint mir beim Versenden über die bekannten E-Mail-Anbieter kaum gegeben zu sein.
Und weil wir im 21. Jahrhundert im Einzelfall bei Versicherern sogar noch erleben müssen, dass ein Telefax nicht immer als Dokument akzeptiert wird, kann es – ganz pragmatisch betrachtet – nicht falsch sein, den normalen Brief in solchen Fällen zu benutzen.
Andreas Reissaus
zum Artikel: „Von der rechtlichen Wirksamkeit einer elektronischen Nachricht”.
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