Zur Sicherheit lieber per Brief

31.5.2012 – Dieses Urteil wird gewiss auch wieder Diskussionen anfeuern, die sich mit der Kündigung von Versicherungsverträgen durch Kunden beziehungsweise Versicherungsmakler per Mail befassen.

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Entscheidend dürfte auch dabei sein, dass wirklich erkennbar ist, dass die Erklärung vom Kunden oder dem bevollmächtigten Makler abgegeben wurde. Das erscheint mir beim Versenden über die bekannten E-Mail-Anbieter kaum gegeben zu sein.

Und weil wir im 21. Jahrhundert im Einzelfall bei Versicherern sogar noch erleben müssen, dass ein Telefax nicht immer als Dokument akzeptiert wird, kann es – ganz pragmatisch betrachtet – nicht falsch sein, den normalen Brief in solchen Fällen zu benutzen.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Von der rechtlichen Wirksamkeit einer elektronischen Nachricht”.

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