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Zu späte Grundsatzentscheidung

17.12.2014 – Dass ein Versicherungsvertreter eine so wichtige Entscheidungsgrundlage (hier: Beitragsfreistellung einer Lebensversicherung) nicht dokumentiert, hat sicher den Grund der Umdeckung zugunsten eines neuen Vertrages.

Er ist in der Beweispflicht durch ein korrektes beziehungsweise vollständiges Beratungsprotokoll. Eigentlich hätten die unteren Gerichtsinstanzen schon so entscheiden müssen. So kommen solche Urteile in letzter Instanz viel zu spät.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Streit um Umdeckung einer Lebensversicherungs-Police”.

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